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Risiken bei asymmetrischen Dividendenausschüttungen

04. Sep 2024

Nicht proportional zur Kapitalquote ausgerichtete Dividenden bieten KMUs interessante Gestaltungsspielräume, bergen jedoch rechtliche und steuerliche Risiken. Was bei dieser Strategie beachtet werden muss und wie Stolpersteine vermieden werden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Nach dem zwingenden Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre erfolgt die Gewinnausschüttung einer AG proportional zu den gehaltenen Aktien. Unter bestimmten Umständen besteht seitens der Beteiligten der Wunsch, bestimmten Aktionären einen höheren Anteil am Gewinn und somit asymmetrische Dividenden auszurichten. Beispiel: Aktionäre der defizitären Schreinerei Meier AG sind Meier Senior (50%), Meier Junior (30%) und Investor Müller (20%), mit dessen Investment der Betrieb saniert werden soll. Im Falle einer erfolgreichen Sanierung soll Müller für sein risikoreiches Investment eine 50% Gewinnbeteiligung zukommen, die Mehrheit der Stimmrechte soll aber bei Meiers bleiben.

Vorzugsaktien

Asymmetrische Dividendenausschüttungen sind bei der AG nur zulässig, wenn für die Aktionäre, die bevorzugt werden sollen, Vorzugsaktien geschaffen werden. Damit ist es möglich, die Verteilung von Stimm- und Vermögensrechten nicht kongruent zu gestalten. Die Schaffung von Vorzugsaktien erfolgt durch Beschluss der GV und Verankerung in den Statuten. Eine allgemeine Erwähnung asymmetrischer Ausschüttungen in den Statuten (ohne Schaffung von Vorzugsaktien) ist nicht zulässig.

Rechtliche und steuerliche Risiken

Erfolgt dennoch, ohne dass Vorzugsaktien vorliegen, eine asymmetrische Ausschüttung via GV-Beschluss, so ist dieser anfechtbar und allenfalls nichtig.

Neben der Anfechtbarkeit bestehen folgende Steuerrisiken:

  • Die Steuerbehörde kann von einer Schenkung des benachteiligten an den bevorzugten Aktionär ausgehen. Der benachteiligte Aktionär besteuert eine höhere Dividende, als er erhalten hat, beim bevorzugten Aktionär wird eine Schenkungssteuer erhoben.
  • Die überhöhte Dividende kann bei angestellten Aktionären als Lohn gelten, dann werden Einkommenssteuern und Sozialversicherungsabgaben erhoben.
  • Auf der überhöhten Dividende kann die Teilbesteuerung verweigert werden.
  • Die überhöhte Dividende kann als Tantieme gelten, die nicht aus Aufwand gebucht werden kann und sozialversicherungspflichtig ist.
  • Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer kann verweigert werden.

Fazit

Obwohl asymmetrische Dividenden unternehmerisch sinnvoll sein können, bergen sie Risiken, die je nach kantonaler Praxis unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, diese im Vorfeld mit den Steuerbehörden abzuklären (Ruling) und Experten hinzuzuziehen, um eine optimale Lösung zu finden und Überraschungen zu vermeiden.

Gerne unterstützen wir Sie dabei! Bei Fragen oder konkreten Umsetzungsplänen stehen wir Ihnen zur Seite.

Dieser Beitrag erschien im IHK FOKUS, Ausgabe 3/2024.

Martina Wüthrich

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