Unsere Honorare berechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand. Der Stundensatz der Rechtsanwälte hängt von der Bedeutung des Mandates, dem Interessenwert und der Komplexität sowie der Erfahrung der zuständigen Anwälte ab.
Ebenso verrechnen wir den Arbeitsaufwand des Sekretariates sowie weiterer qualifizierter Sachbearbeiter (Verwaltung von Unternehmen, Buchhaltung etc.).
Unsere minimale Verrechnungseinheit beträgt 15 Minuten.
Anstelle von einzelnen Barauslagen (Telefon, Fax und Porti) belasten wir eine Barauslagenpauschale in der Höhe von 4% auf der Gesamthonorarsumme. Drittauslagen werden separat verrechnet. Sämtliche Honorare verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Bei neuen Mandanten verlangen wir in der Regel einen Kostenvorschuss, der vor Aufnahme der Tätigkeit des betreffenden Anwalts zu bezahlen ist. Die Honorarnote erfolgt entweder periodisch (monatlich oder quartalsweise) oder nach Abschluss des Mandates.