01. Feb 2019
Immer wieder kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer aufgrund Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit – teilweise mehrere Monate – ausfällt. In einem solchen Fall sieht sich ein Arbeitgeber grundsätzlich mit Lohnfortzahlungen sowie Kündigungssperrfristen konfrontiert. Etwas anders sieht nun aber die Rechtslage bei einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit aus.