01. Dez 2017
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausfällt – mitunter für Monate, sieht sich der Arbeitgeber grundsätzlich mit Lohnfortzahlungen sowie Kündigungssperrfristen konfrontiert. Etwas anders sieht die Rechtslage bei einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers aus.