01. Sep 2017
Nach einer Weisung des SECO zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) aus dem Jahr 2003 war der Personalverleih zwischen Konzerngesellschaften keiner Bewilligungspflicht unterstellt. Ebenso war der, gemäss AVG grundsätzlich verbotene, Personalverleih aus dem Ausland innerhalb eines Konzerns zulässig. Diese Praxis hat das SECO durch eine neue Weisung vom Juni 2017 geändert. Betroffene Konzerne sollten ihre bisherige Praxis deshalb möglichst bald überprüfen und, wenn nötig, anpassen.