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Privatbestechung als Offizialdelikt (Swissmechanic 5/2018)

01. Aug 2018

Seit einer Revision des Strafgesetzbuches im Rahmen der Korruptionsbekämpfung gilt die Privatbestechung per 1. Juli 2016 als Offizialdelikt. Das bedeutet, dass Bestechung nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt wird. Zugleich kann auch das Unternehmen direkt bestraft werden.

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