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Wechselwirkung zwischen Strafrecht und Zivilrecht (Swissmechanic 3/2018)

07. Mär 2018

Ein Arbeitsunfall kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Vor dem Zivilverfahren zur Bestimmung der Haftung und allenfalls der Entschädigung findet oft ein Strafverfahren statt. Obwohl der Zivilrichter nicht an die Beurteilung durch den Strafrichter gebunden ist, wirkt das Strafurteil häufig präjudizierend auf das Zivilverfahren, denn oft stützt sich der Zivilrichter auf die Beurteilung im Strafverfahren ab. Dem Strafverfahren ist deshalb besondere Beachtung zu schenken.

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