23. Jul 2019
Am 21. Juni 2019 wurde der Entwurf des Bundesgesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke verabschiedet. Danach werden Inhaberaktien künftig untersagt, ausser wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind.