11. Sep 2024
Gerne möchten wir Sie über eine bedeutende Entwicklung im Bereich Datenschutz informieren: Am 14. August 2024 hat der Bundesrat das Swiss-U.S. Data Privacy Framework (DPF) anerkannt.
Dieses neue Rahmenwerk tritt am 15. September 2024 in Kraft und bietet eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Personendaten aus der Schweiz an zertifizierte Unternehmen in den USA. Die Liste der zertifizierten Unternehmen wird durch das U.S. Department of Commerce (DoC) geführt und kann hier eingesehen werden.
Hintergrund des Swiss-U.S. Data Privacy Framework
Das DPF ersetzt das vorherige Swiss-U.S. Privacy Shield, das 2020 durch denEDÖB als unzureichend bewertet wurde. Es zielt darauf ab, ein angemessenes Schutzniveau für die übermittelten Daten sicherzustellen, vergleichbar mit den Anforderungen des seit September 2023 geltenden Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und in Anlehnung an das in der EU bestehende DPF.
Was
bedeutet das für Sie?
Für Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA
übermitteln, bringt das neue Rahmenwerk mehr Rechtssicherheit. Zertifizierte
US-Unternehmen verpflichten sich, die hohen Datenschutzstandards einzuhalten,
was den Schutz Ihrer Daten gewährleistet. Es sind keine zusätzlichen
Garantien wie bspw. SCCs erforderlich, sofern die Übermittlung
an ein zertifiziertes Unternehmen erfolgt. Bestehende Garantien mit
US-Unternehmen können allerdings beibehalten werden, um bspw. im Falle des Verlusts
der Zertifizierung eines Unternehmens eine Absicherung zu haben.
Auch hinsichtlich der Überprüfung durch den europäischen Gerichtshof aufgrund
von Klagen gegen das bestehende EU-U.S. Data Privacy Framework und der daraus
möglichen Ungültigkeitserklärung des Frameworks ist es sinnvoll, diese
beizubehalten.
Welche
Massnahmen sollten Sie ergreifen?
Es ist wichtig, zu überprüfen, ob Ihre aktuellen
Datenschutzmassnahmen bei der Übertragung von Daten in die USA den neuen
Anforderungen entsprechen. Insbesondere bei nicht-zertifizierten US-Unternehmen
müssen nach wie vor zusätzliche Garantien vorgesehen sein, damit eine
Datenübermittlung rechtskonform sein kann. Aber auch bei zertifizierten
Unternehmen können je nach Situation Garantien wie SCCs sinnvoll sein. Bei
Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, um sicherzustellen,
dass Ihre Daten weiterhin in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben
verarbeitet werden.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Kontakt
Kathrin Moosmann
Rechtsanwältin, CAS Datenschutz
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