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"Hiermit bestätige ich, die AGB gelesen zu haben und akzeptiere diese."

25. Jun 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht mehr wegzudenken. Das Kleingedruckte kann grosse Wirkung haben – oder zum Papiertiger werden. Individuell formuliert und korrekt angewendet vereinfachen AGB das tägliche Geschäft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestimmungen, die eine Vielzahl von Vertragsbeziehungen gleichlautend regeln. Sofern im Vertrag selbst nichts geregelt wurde, kommt das Gesetzesrecht (z.B. die Bestimmungen zum Kaufvertrag im OR) zur Anwendung. Dieses ist teilweise ausgewogen, teilweise aber auch konsumentenfreundlich.

Ein häufiges Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmer verkauft eine defekte Bohrmaschine. Der Kunde kann nun verlangen, dass der Kaufpreis reduziert oder gegen Austausch des defekten Gerätes zurückbezahlt wird. Ohne Regelung in den AGB kann der Unternehmer nicht darauf bestehen, das defekte Gerät zu reparieren. Ein entsprechendes Nachbesserungsrecht kann aber in den AGB vereinbart werden.

Damit die AGB überhaupt gelten, muss der Kunde vor dem Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen werden und die Möglichkeit erhalten haben, diese unmittelbar zur Kenntnis zu nehmen. Dass die AGB tatsächlich durchgelesen werden, ist hingegen nicht erforderlich. Um Zweifel an der Geltung auszuräumen, lässt man die AGB am einfachsten vom Kunden direkt unterschreiben.

Änderungen an den AGB gelten für Kunden nicht automatisch, sondern müssen diesen wiederum unterbreitet werden. Weiter kann sich der Kunde gegen ungewöhnliche Bestimmungen in den AGB wehren, sofern diese ihm nicht ausdrücklich zur Kenntnis gebracht werden (so etwa, wenn für die ordentliche Kündigung eines Wartungsvertrages eine Konventionalstrafe vereinbart wird). Etwas andere Bestimmungen als im Verhältnis zum Kunden (B2C) gelten im Verhältnis zwischen Unternehmen (B2B).

So verschieden Unternehmen sind, so verschieden sind auch die AGB. Muster-AGB decken bestenfalls nicht die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens ab und beinhalten schlimmstenfalls nachteilige Bestimmungen. Es empfiehlt sich, die AGB unter Beizug einer Fachperson massgeschneidert auf das eigene Unternehmen erstellen zu lassen. So können häufige Problemfelder in der Vergangenheit (z.B. hohe Kreditorenbestände oder ungerechtfertigte Mängelrügen) gezielt adressiert werden.

Der Aufwand lohnt sich: Klar formulierte und übersichtliche AGB beugen nicht nur Rechtsstreitigkeiten vor und überlassen dem Unternehmer die Hoheit über die Geschäftsbeziehung. Sie dienen auch als Werbung gegenüber bestehenden und neuen Kunden, die so Rechtssicherheit und einen professionellen Eindruck erhalten.

Dieser Beitrag erschien im IHK FOKUS, Ausgabe 2/2025.

Gian-Andrea Schmid

Kontakt

Gian-Andrea Schmid, Rechtsanwalt
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