29. Jan 2024
Das Thema KI ist in aller Munde und viele Unternehmen fragen sich, ob sie KI in ihren Betrieben einsetzen können oder wollen. Doch wie sieht es mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI aus?
Es gibt in der Schweiz (noch) kein einheitliches Regelwerk zum Einsatz von KI. Als Vorreiter gilt derzeit die EU. Die EU steht kurz davor, den sog. «Artificial Intelligence Act» (AI-Act) definitiv zu beschliessen, so dass dieser voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Im Entwurf ist aktuell noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren enthalten, bis der AI-Act europaweit umgesetzt werden muss. Im AI-Act sind einige Regularien enthalten, wie z.B. Verbot von Social Scoring, wahlloses Sammeln von Fotos zur Gesichtserkennung, Daten sowie die Kennzeichnungspflicht, wenn KI eingesetzt wurde.
Dieser AI-Act gilt nicht direkt für die Schweiz. Er wird aber alle betreffen, die an der KI-Wertschöpfungskette beteiligt sind, also auch viele inländische Unternehmen, die mit europäischen Firmen zusammenarbeiten oder dort einen Sitz haben/tätig sind. Unternehmen sind also gut beraten, den AI-Act im Auge zu behalten.
Ob es ein einheitliches Regelwerk wie in der EU auch in der Schweiz geben wird, ist noch nicht abzusehen, da die bestehenden gesetzlichen Regelungen vielfach als ausreichend angesehen werden. So sind beim Einsatz von KI in der Schweiz insbesondere die Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG), Urheberrechtsgesetz (URG) sowie des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einzuhalten. Es könnte in den nächsten Jahren auch KI-spezifische neue Regelungen innerhalb der einzelnen Gesetze geben.
Wichtig ist beim Einsatz von KI immer, dass transparent gearbeitet wird. So ist teilweise z.B. im DSG vorgesehen, dass vorgängig informiert werden muss, sofern eine vollautomatisierte Entscheidungsfindung (z.B. Kreditvergaben) stattfindet. Ebenso müssen Mitarbeitende dahingehend sensibilisiert und geschult werden, dass sie beim Einsatz von KI (z.B. ChatGPT, DeepL) darauf achten, dem jeweiligen Anbieter keine vertraulichen Personendaten preiszugeben.
Momentan sieht der Bundesrat die bestehenden gesetzlichen Regelungen als ausreichend hinsichtlich des Einsatzes von KI an. Er empfiehlt aber, dass sich Unternehmen zunächst auf freiwilliger Basis selbst regulieren, und ethische Richtlinien einführen für den KI-Einsatz. Ende letzten Jahres hatte er aber auch noch angekündigt, weitere Regulierungsansätze für KI zu prüfen. Der Ergebnisbericht soll bis Ende dieses Jahres fertiggestellt werden und als Grundlage für eine konkrete Regulierungsvorlage für das Jahr 2025 dienen.
Es bleibt also spannend, was in den nächsten Jahren auf uns zukommen wird.
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