22. Okt 2024
Sind Sie verheiratet – oder planen Sie es demnächst? Dann sollten Sie weiterlesen. Auch wenn «Ehegüterrecht» trocken klingen mag – und zweifellos nicht zum romantischen Teil einer Ehe zählt.
Wissen Sie, welchem Ehegatten was zusteht – sei es nach einer Scheidung oder im Todesfall? Falls nicht, sind Sie damit nicht allein. Erfahrungsgemäss beschäftigen sich die meisten Eheleute nicht damit – oder erst dann, wenn es zu spät ist.
Das Ehegüterrecht regelt die Zuteilung von Vermögenswerten und Schulden während und nach der Ehe. Der Güterstand wird mit der Eheschliessung begründet. Aufgelöst wird er bei Scheidung oder Tod. Haben Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen, gilt der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet: Was Ihnen vor der Eheschliessung gehört hat, gehört Ihnen auch weiterhin. Gleiches gilt für Erbschaften, Schenkungen und persönliche Gegenstände. Dabei handelt es sich um Ihr Eigengut. Was Sie jedoch während der Ehe gemeinsam «erringen», also erwirtschaften, bildet Ihre Errungenschaft. Diese gehört zwar auch Ihnen – aber nur zur Hälfte: Die andere Hälfte steht bei Auflösung des Güterstands Ihrem Ehegatten oder dessen Nachkommen zu.
Warum sollten Sie sich darüber Gedanken machen? Weil es oft komplizierter wird, als man denken würde, vor allem im Streitfall. Besonders wichtig dies, wenn Sie eine Liegenschaft besitzen, Unternehmer oder selbständig erwerbend sind. Die Teilung der Errungenschaft kann Sie diesfalls vor schwer lösbare Probleme stellen und in finanzielle Nöte bringen.
Hier kommt der Ehevertrag ins Spiel. Damit können Sie die Errungenschaftsbeteiligung auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Zum Beispiel können Sie Ihr Unternehmen zu Eigengut erklären, ebenso die Erträge daraus. Möglich ist auch ein Wechsel zur Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Der Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden, vom Anwalt oder Notar.
Ehegüterrecht mag trocken klingen. Aber es ist ratsam, sich damit zu befassen – am besten gemeinsam. Denn gut geregelt lebt es sich besser: Ein Ehevertrag schafft Klarheit und verhindert Streit. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich anwaltlich beraten. Die öffentliche Beurkundung geht dann im Gleichen.
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