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Neue EU-Maschinenverordnung: Auch für Schweizer Unternehmen besteht Handlungsbedarf

29. Jul 2026

Werden die Anforderungen der neuen europäischen Maschinenverordnung nicht beachtet und rechtzeitig umgesetzt, so dürfen nichtkonforme Maschinen ab dem 20. Januar 2027 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, weshalb die Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen rechtzeitig zu überarbeiten sind. Es lohnt sich, frühzeitig Massnahmen einzuleiten.

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