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Erster Teil der Erbrechtsrevision

10. Feb 2021

Dieser Artikel gewährt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuerungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Erbrechtsrevision. Diese sieht insbesondere vor, dass Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen können. Das revidierte Erbrecht soll voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten, sofern das Referendum nicht ergriffen wird.

Reduktion der Pflichtteile

Der Pflichtteil der Nachkommen wird von aktuell 3/4 des gesetzlichen Erbteils auf 1/2 reduziert. Der Pflichtteil der Eltern wird ganz abgeschafft. Der Pflichtteil des Ehegatten oder des eingetragenen Partners bleibt nach wie vor bei 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs. Die Reduktion der Pflichtteile erhöht die verfügbare Quote und räumt dem Erblasser somit mehr Verfügungsfreiheit und damit mehr Selbstbestimmung ein.

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